Jugendschutzgesetz
Entsprechend dem Jugendschutzgesetz beliefern wir nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Deshalb, keine Abgabe des Liköres an Jugendliche unter 18 Jahren.
STOP!
Kein Alkohol an Minderjährige!
Eine etwaige Versendung des Seligenstädter Klosterkräuterlikörs darf nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übergeben werden!
Dies ist bei der Versendung gekennzeichnet und wird ggf. durch den Personalausweis legitimiert.